X

Feuerwerkskategorien

Definition der Kategorien

Feuerwerkskoerper der Kategorie 1 (vormals Klasse I )

dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden. Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ( vormals Klasse II )

dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt.
Diese Ausnahmegenehmigung ist 3 bis 4 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen.

Feuerwerkskörper der Kategorie T1 ( vormals Klasse T1 )

dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Packung!